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Brandschutzvor- schriften auf dem Messestand

Brandschutzvor- schriften auf dem Messestand

Auf einer Messe befinden sich viele Menschen auf begrenztem Raum. Messestände bestehen oft aus Holz oder leichten Baumaterialien, die schnell entflammbar sind. Werbemittel auf dem Stand tun ihr Übriges, wenn ein Feuer ausbricht. Um ein Feuer sowie weitere Unfälle auf einer Messe zu vermeiden, gibt es Sicherheitsmaßnahmen,- richtlinien und -hinweise, die sich auf die Planung eines Messestands auswirken. Diese Vorschriften werden vom jeweiligen Messeveranstalter vorgegeben und können je nach Veranstalter geringfügig abweichen.

Die Messegesellschaften halten sich dabei vor die Einhaltung der Bestimmungen vor Ort zu prüfen und ggf. abzulehnen.

Grundsätzlich sind einige Aspekte bei der Messestandplanung zu berücksichtigen, damit die Sicherheitsvorschriften einer Messe auch eingehalten werden können. Holen Sie schon vor Ihrer Planung die Infos vom Messeveranstalter oder fragen Sie Ihren Messebauer. Dabei können die Vorschriften  von einem Messestand in der Halle zu einem Stand auf dem Freigelände stark abweichen. Doch bevor Sie sämtliche Bestimmungen durchlesen müssen, sagen wir Ihnen, was für Sie als Aussteller wichtig ist.

 

Warum Brandschutz auch für Aussteller von Interesse ist

Warum sollte das Thema für Sie als Aussteller von Interesse sein, wenn ein Messebauer Sie doch hinsichtlich Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften auf der Messe beraten kann und jeder Messeveranstalter in den Verordnungen ausführlich darüber berichtet? 

Schon in der ersten Phase – Noch bevor Sie sich an Ihren Messebauer wenden oder auf der Suche nach dem richtigen Dienstleister sind – sollten Sie auch an die Brandschutzvorschriften auf einer Messe denken: Sicherlich werden Sie schon die ein oder andere Idee für Ihren Messestand haben oder wissen, wie es nicht sein soll:

  • Das Messestandkonzept soll sich von dem der vergangenen Jahre stark abgrenzen

  • Holzoptik und Paletten sollen auf dem Messestand zum Einsatz kommen

  • Als Hingucker wollen wir einen zweiten Stock auf dem Messestand integrieren

Und auch wenn es sich dabei nur um erste, grobe Ideen handelt, sollten Sie im Hinterkopf sich immer fragen:

  • Halten wir mit diesem Standkonzept die Sicherheitsvorschriften der Messe ein?

  • Gibt es Brandschutzverordnungen, die wir mit dem Messestand nicht einhalten können?

Es wäre zu schade, wenn Sie von einer Idee für das neue Standdesign überzeugt sind und Ihr Messebauer Sie später darüber aufklärt, dass dies aufgrund von Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften der Messe gar nicht möglich ist.

Daher möchten wir Ihnen in diesem Blogartikel eine grobe Übersicht über die Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften im Messebau mit an die Hand geben. Folgendes sollte bei jeder Messestandplanung berücksichtigt werden:

 

Brandschutzbestimmungen 

An vielen Stellen werden Materialien beim Standbau verlangt, die eine Schwerentflammbarkeit aufweisen. Das Brandverhalten von Messesystemen, Grafiken und Möbeln wird mit Klassifizierungen ausgezeichnet:

  • Die Materialien auf dem Messestand müssen z.B. Din 4102, mindestens Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) und Din EN 13501 (mindestens Klasse c-s3, d0) entsprechen.

  • Bei der Verwendung von Holz auf dem Messestand ist die Abnahme abhängig von den Messehallen und dem jeweiligen Betreiber: Ist nur B1 nach DIN 4102 gefordert, erfüllt bereits gehobeltes Vollholz diese Anforderung. Ansonsten kann das Imprägnieren des Materials helfen, um die notwendige Klassifizierung zu erreichen.

  • Probleme können eigene "Sandwich-Konstruktionen" (so wie wir sie intern liebevoll nennen) machen. Damit werden umgangssprachlich Konstruktionen gemeint, die ein zertifiziertes Material in der Kombination mit z.B. einer nicht zertifizierten Lexanplatte umfassen. Wenn man diese miteinander verbindet, dann ist die Zertifizierung auch für das zertifizierte Material nicht mehr gültig.

  • Der Einsatz von z.B. Styropor, Stroh oder Luftballons mit brennbarem Gas werden aus Brandschutzbestimmungen bei einigen Messen grundsätzlich untersagt. Ggf. wird ein Feuerlöscher am Messestand verlangt, der im Ernstfall griffbereit zur Verfügung stehen muss.

  • Je nach Messe müssen überdachte Bereiche mit einer Sprinkleranlage ausgestattet werden. Jede Messegesellschaft bietet Fachfirmen an, die diese Leistungen in den Messehallen auf den Ständen realisieren. 

 

Sicherheit im Standbau

Messestände und Exponate müssen grundsätzlich so standsicher errichtet werden, dass keine Menschen gefährdet werden. Auch kann der Messeveranstalter konkrete Vorgaben angeben und die entsprechende Umsetzung vom Aussteller verlangen.

  • Beachten Sie die Bauhöhen Ihrer Messewände und Türme, diese variieren je nach Veranstaltungsort stark und die Begrenzungen müssen im Messekonzept eingeplant werden.

  • Besonders bei einem Messebau mit einem zweiten Stock muss die Statistik berücksichtigt und eingehalten werden.

Diese Vorschriften können je nach Messeveranstalter voneinander abweichen. Ein Blick in die Messeverordnung zeigt jedoch im Einzelfall, was möglich ist und was nicht und auch Ihr Messebauer wird Sie dahingehend beraten.

 

3 Dinge, die Sie als Aussteller über Brandschutzvorschriften wissen müssen

  • Welche Materialien werden auf dem Messestand verwendet? Verfügen diese über eine Brandschutzzertifizierung?

  • Wird ein zusätzlicher Schutz (z.B. Feuerlöscher) vor Ort benötigt?

  • Gibt es Besonderheiten in der Statik des Messestands?

Ich hoffe, dass Sie dieser Blogartikel für das Thema Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften auf dem Messestand sensibilisiert hat und Sie die wichtigsten Eigenschaften schon mit der ersten Idee für Ihr neues Messestanddesign im Hinterkopf haben. So können Sie spätere Enttäuschungen oder Schwierigkeiten in der Umsetzung vermeiden. Jetzt steht Ihrem erfolgreichen und sicherem Messestand nichts mehr im Wege!

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